Leichte Sprache
Immobilien
Die Stellung des Notars
Was ist ein Notar?
Ein Notar ist eine Person mit einem öffentlichen Amt.
Er ist neutral. Das bedeutet:
Er steht nicht auf der Seite einer Partei, sondern hilft allen Beteiligten gleich.
Was macht ein Notar?
Der Notar hat viel Wissen über Gesetze und Verträge.
Er berät alle Beteiligten bei einem Vertrag.
Er erklärt, was im Vertrag steht und welche Folgen der Vertrag hat.
Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag gerecht und sicher ist.
So entstehen keine Nachteile für eine der Parteien.
Warum ist das wichtig?
Wenn der Notar dabei ist, können Fehler und Streit schon vorher vermieden werden.
Er kümmert sich auch darum, dass der Vertrag richtig abgeschlossen wird.
So läuft alles sicher und reibungslos.
Manchmal machen Privatpersonen einen Vertrag mit einem Unternehmer. Dann ist der Notar besonders wichtig. Er achtet darauf, dass die Privatperson gut informiert ist
und keine unfairen Bedingungen im Vertrag stehen. So schützt der Notar Menschen mit weniger Erfahrung.
Vor der Beurkundung
Bevor ein Vertrag gemacht wird, sprechen sich Käufer und Verkäufer meistens schon ab.
Sie klären zum Beispiel:
- Wie hoch ist der Kaufpreis?
- Wann ist das Haus oder die Wohnung bezugsfertig?
- In welchem Zustand ist das Objekt?
- Werden Möbel oder andere Dinge mitverkauft?
Wenn diese Punkte besprochen sind, können sich beide Seiten an einen Notar wenden. Der Notar soll dann den Kaufvertrag vorbereiten.
Was macht der Notar am Anfang?
Der Notar schaut sich zuerst alle wichtigen Informationen an. Er prüft, ob die Vereinbarungen rechtlich möglich sind. Dazu liest er zum Beispiel den Grundbuchauszug. Im Grundbuch steht:
- Wer ist der Eigentümer?
- Gibt es Schulden oder Belastungen auf dem Grundstück?
- Gibt es Hindernisse für den Vertrag?
Der Notar erklärt den Beteiligten auch:
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
- Welche Risiken könnten entstehen?
Ein wichtiger Punkt ist der sichere Leistungsaustausch.
Das bedeutet:
- Der Verkäufer gibt sein Eigentum erst ab,
wenn er den Kaufpreis bekommen hat. - Der Käufer bezahlt erst,
wenn sicher ist, dass er Eigentümer wird.
So sind beide Seiten geschützt.
Was der Notar nicht macht:
Der Notar bewertet keine Preise. Er prüft also nicht, ob der Kaufpreis angemessen ist.
Auch bei Steuerfragen hilft der Notar in der Regel nicht. Wer sich über Steuern informieren will, sollte sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.
Der Notar schreibt dann einen Entwurf des Vertrags. Dieser Entwurf passt genau zu den Wünschen von Käufer und Verkäufer. Alle Beteiligten bekommen den Entwurf rechtzeitig, also vor dem Termin beim Notar.
Bei Verträgen zwischen
einem Verbraucher (zum Beispiel einer Privatperson)
und einem Unternehmen
muss der Notar den Entwurf mindestens zwei Wochen vorher geben.
Wenn der Käufer einen Kredit braucht:
Oft nimmt der Käufer ein Darlehen (Kredit) von einer Bank auf. Das Geld ist dann für den Kauf der Immobilie gedacht.
Das Darlehen wird meist durch eine Grundschuld gesichert. Das bedeutet:
Die Bank bekommt ein Recht am Grundstück bis das Darlehen zurückgezahlt ist. Darum teilt die Bank dem Notar die wichtigen Informationen zur Finanzierung mit. So kann der Notar alles richtig im Vertrag festhalten. So haben alle genug Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen und Fragen zu stellen. Der Notar beantwortet die Fragen gern.
Die Beurkundung
Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor. Er liest jedes Wort und erklärt, was es bedeutet. Der Notar sagt auch, welche rechtlichen Folgen der Vertrag hat. So wissen Käufer und Verkäufer genau, was sie unterschreiben.
Während der Beurkundung können alle Beteiligten Fragen stellen. Wenn noch etwas unklar ist, erklärt der Notar es. Wenn die Beteiligten etwas ändern möchten, kann der Notar diese Änderungen direkt einarbeiten.
Sind alle Fragen geklärt und alle Änderungen eingetragen, dann wird der Vertrag unterschrieben. Damit ist der Vertrag rechtsgültig.
Wenn es eine Grundschuld gibt:
Manchmal nimmt der Käufer für den Kauf einen Kredit (Darlehen) bei der Bank auf. Damit die Bank ihr Geld abgesichert hat, wird oft eine Grundschuld im Vertrag festgehalten.
Wenn der Notar die Daten zur Grundschuld schon vorher bekommen hat, kann er die Grundschuld gleich nach dem Kaufvertrag beurkunden. So geht alles in einem Termin.
Nach der Beurkundung
Was passiert nach der Beurkundung?
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, hat der Notar noch viele wichtige Aufgaben.
Er sorgt dafür, dass der Vertrag richtig umgesetzt wird. Das nennt man den Vollzug des Kaufvertrags. Während dieser Zeit können sich Käufer und Verkäufer um ihre eigenen Dinge kümmern. Das sind zum Beispiel: Umzug, Einrichtung oder Planung.
Der Notar:
- holt Genehmigungen von Behörden ein,
- schreibt mit Gerichten und dem Grundbuchamt,
- informiert das Finanzamt über den Kauf,
- kümmert sich um Banken, wenn alte Kredite abgelöst oder neue aufgenommen werden müssen.
Er sorgt also dafür, dass alles richtig und sicher abgewickelt wird.
Der Notar sorgt für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Das ist ein wichtiger Schutz für den Käufer. Diese Eintragung kommt ins Grundbuch.
Sie bedeutet:
Das Grundstück kann nicht mehr an jemand anderen verkauft werden, solange der Vertrag noch in Bearbeitung ist.
Wenn der Käufer ein Darlehen (Kredit) hat, kümmert sich der Notar auch um die Eintragung der Grundschuld für die Bank.
Wann darf der Kaufpreis bezahlt werden?
Der Notar prüft alles genau. Wenn keine Hindernisse mehr bestehen, teilt er dem Käufer mit, dass er den Kaufpreis sicher bezahlen kann. Erst dann soll das Geld überwiesen werden. So ist der Käufer geschützt und kann sicher sein, dass alles richtig läuft.
Kosten
Ein Notar verlangt für seine Arbeit Gebühren. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt.
Das bedeutet: Der Notar darf nicht selbst entscheiden, wie viel er verlangt.
Das heißt: Die Gebühren hängen nur vom Wert des Geschäfts ab.
Beispiel:
Wenn es um ein teureres Haus geht, ist auch die Gebühr höher.
Wenn es um ein kleineres Grundstück geht, ist die Gebühr niedriger.
Egal, zu welchem Notar Sie gehen: Der gleiche Vertrag kostet überall gleich viel.
Es gibt also keine Preisunterschiede zwischen verschiedenen Notaren.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihr Immobilienkauf ungefähr kostet, können Sie den Notar direkt fragen. Der Notar erklärt Ihnen gerne, welche Gebühren entstehen und was genau darin enthalten ist.
Notarkosten
Notarkosten
Ein Notar ist oft günstiger, als viele denken. Das liegt daran, dass die Beratung und der Entwurf der Urkunde schon in der Beurkundungsgebühr enthalten sind.
Das heißt: Egal, wie aufwendig oder beratungsintensiv Ihr Anliegen ist – die Gebühr bleibt gleich.
Nur wenn keine Beurkundung stattfindet, also wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben lassen, dann entstehen separate Kosten für die Beratung oder für den Entwurf.
Ein Notar sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern bietet auch klare und faire Kosten.
Gebührensystem
Notare berechnen ihre Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem. Dieses System richtet sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit – also nach der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Rechtsgeschäfts.
Der Gesetzgeber hat dieses System bewusst gewählt, weil es für Sie viele Vorteile bietet:
- Faire Kosten – passend zum Geschäftswert
Bei Angelegenheiten mit geringem Wert bleiben auch die Gebühren niedrig. So stehen die Kosten immer in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen des Geschäfts. - Klare und berechenbare Gebühren
Die Kosten hängen nicht von der Arbeitszeit oder Komplexität des Falls ab. Wenn Sie Ihrem Notar die nötigen Informationen geben, kann er Ihnen schon vorab genau sagen, welche Kosten entstehen. - Beratung inklusive
In der Gebühr für die Beurkundung sind Beratung und Entwurf der Urkunde bereits enthalten – egal, wie umfangreich oder schwierig Ihr Anliegen ist. Es fallen keine zusätzlichen Beratungskosten an. - Gleiche Gebühren bei allen Notaren
Egal, welchen Notar Sie wählen – dieselbe Leistung kostet überall gleich viel.
Niemand darf mehr oder weniger verlangen als das Gesetz vorgibt. - Staatliche Kontrolle
Die Kostenrechnungen der Notare werden regelmäßig staatlich überprüft. So ist sichergestellt, dass Sie korrekte und faire Gebühren zahlen.
Fragen Sie Ihren Notar gerne vor der Beauftragung nach den zu erwartenden Kosten. Er gibt Ihnen transparente Auskunft, damit Sie von Anfang an genau wissen, womit Sie rechnen können.
Unternehmen
Notarielle Onlineverfahren
Viele Dinge beim Notar können Sie jetzt einfach von zu Hause erledigen. Das geht über ein sicheres Video-Verfahren. Sie brauchen dafür keinen Termin vor Ort im Notarbüro.
Das Gesetz erlaubt Online-Beurkundungen und Beglaubigungen für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge, zum Beispiel:
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Beglaubigungen von Anmeldungen zu diesen Registern:
- Handelsregister
- Genossenschaftsregister
- Gesellschaftsregister
- Partnerschaftsregister
- Vereinsregister
- Gesellschafterbeschlüsse, wenn alle einverstanden sind – z. B. bei Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen
Auch beim Online-Verfahren gilt: Sie bekommen weiterhin die gleiche persönliche und rechtliche Beratung wie bei einem Termin im Notarbüro. Ihr Notar erklärt Ihnen alles verständlich und rechtssicher.
Wenn Sie ein Online-Verfahren wünschen, können wir es auf Ihre Anfrage hin starten.
Dann erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Registrierung. Über diesen Link melden Sie sich ganz einfach an und können danach digital am Verfahren teilnehmen.
Sie können sich auch selbst registrieren: Gehen Sie auf die Webseite online.notar.de
Dort können Sie direkt eine Anfrage für ein Online-Verfahren stellen.
Unternehmen
Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind, müssen Sie jeden Tag viele wichtige Entscheidungen treffen. Sie müssen dabei oft betriebliche Abläufe prüfen und neue Wege planen. Dabei spielen nicht nur wirtschaftliche Fragen eine Rolle, sondern auch viele rechtliche Themen.
Damit Sie keine Fehler mit großen Folgen machen, ist eine gute rechtliche Beratung sehr wichtig. Der Notar unterstützt Sie in allen Phasen Ihres Unternehmens:
- bei der Gründung Ihres Unternehmens,
- bei Änderungen oder Umstrukturierungen,
- bei der Unternehmensnachfolge, also wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben möchten.
Mit professioneller Hilfe können Sie rechtliche Risiken vermeiden und sichere Entscheidungen treffen.
Notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht:
Viele Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie jetzt einfach online erledigen – schnell, sicher und ohne persönlichen Termin beim Notar.
Wenn Sie ein Online-Verfahren nutzen möchten, können wir es auf Ihre Anfrage hin starten.
Sie erhalten dann per E-Mail einen Registrierungslink. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Sie können sich auch selbst online registrieren auf folgender Webpage: online.notar.de.
Dort können Sie direkt eine Anfrage für ein notarielle Online-Verfahren stellen.
Unternehmensgründung
Am Anfang steht die Gründung Ihres Unternehmens. Sie ist das Fundament für langfristigen Erfolg. Damit alles richtig beginnt, ist es wichtig, die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen – zum Beispiel eine GmbH, UG oder Personengesellschaft.
Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie viele Dinge beachten:
- das Gesellschaftsrecht,
- Fragen zur Haftung,
- das Bilanzrecht,
- das Steuerrecht.
Wenn die passende Rechtsform gefunden ist, wird Ihr Unternehmen rechtlich genau gestaltet, zum Beispiel:
- Wie werden Stimmrechte der Gesellschafter verteilt?
- Wer darf das Unternehmen führen oder vertreten?
- Was passiert, wenn ein Gesellschafter wechselt?
Wenn alles entschieden ist, wird eine Gründungsurkunde erstellt. Danach muss Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden. Außerdem gibt es weitere Anzeigepflichten, zum Beispiel beim Finanzamt.
Die Gründung eines Unternehmens ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Notars:
- Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor.
- Ihr Notar berät Sie fachkundig, beantwortet alle rechtlichen Fragen und sorgt dafür, dass alles korrekt und sicher abläuft.
- Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um die Eintragung im Handelsregister und den vollständigen Vollzug der Gründungsunterlagen.
Notare sind elektronisch mit den Registergerichten verbunden. Darum kann die Eintragung ins Handelsregister meist ohne Zeitverlust erfolgen.
In vielen Fällen ist Ihr Unternehmen schon wenige Tage nach der Unterzeichnung im Handelsregister eingetragen. Dann können Sie sich ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Oder Sie vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Notar.
Strukturveränderungen
In einem Unternehmen ändert sich vieles im Laufe der Zeit.
Neue Ideen, Wachstum oder gesetzliche Vorgaben machen manchmal Anpassungen notwendig. Darum gilt:
Nichts ist so beständig wie der Wandel.
Ihr Notar hilft Ihnen bei allen rechtlichen Veränderungen im Unternehmen. Das können zum Beispiel sein:
- Satzungsänderungen – wenn sich Regeln im Unternehmen ändern sollen,
- Kapitalmaßnahmen – wenn das Kapital erhöht oder verringert wird,
- Umwandlungen – wenn sich die Rechtsform ändert oder Firmen zusammengeführt werden.
Der Notar
- erstellt die notwendigen Urkunden,
- prüft, ob alles rechtlich richtig ist,
- und meldet die Änderungen an die zuständigen Registergerichte.
Das gilt für alle Arten von Änderungen –von einer einfachen Namensänderung der Firma
bis hin zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung mit einem Unternehmen im Ausland.
Unternehmensnachfolge:
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist eine der schwierigsten Entscheidungen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Viele Menschen schieben dieses Thema lange auf, denn es ist komplex und betrifft viele Bereiche:
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
Außerdem fällt es vielen Unternehmern schwer, über den eigenen Rückzug aus dem Betrieb nachzudenken. Wenn die Nachfolge nicht rechtzeitig geregelt wird, kann das große Folgen haben:
- Das Unternehmen verliert seine Leitung.
- Es entstehen Streitigkeiten in der Familie.
- Das Lebenswerk des Unternehmers kann gefährdet werden.
Eine frühe Planung der Nachfolge hat viele Vorteile:
- Die Fähigkeiten des Nachfolgers können realistisch eingeschätzt werden.
- Die Übergabe kann schrittweise erfolgen.
- Der bisherige Inhaber kann weiter Einfluss nehmen und bei Problemen eingreifen.
- Steuerliche Freibeträge können optimal genutzt werden.
- Die Absicherung des Übergebers im Alter und der Schutz vor Haftung
können vertraglich festgelegt werden.
Eine Unternehmensnachfolge betrifft mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Daher ist sie besonders anspruchsvoll. Ihr Notar ist dafür der richtige Ansprechpartner, denn er kennt sich bestens im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht aus.
Er hilft Ihnen,
- faire und rechtssichere Verträge zu gestalten,
- die steuerlichen Vorteile zu berücksichtigen
- und Ihre Versorgung im Alter zu sichern.
Rechtsfalle Mustervertrag:
Das Internet ist heute für viele Menschen die wichtigste Informationsquelle. Fast jeder sucht dort Antworten und Ratschläge, wenn er eine wichtige Entscheidung treffen will. Im Internet gibt es auch viele Formulare und Musterverträge, zum Beispiel für Mietverträge, Testamente oder Kaufverträge.
Solche Vorlagen können unvollständig sein und passen nicht immer zu Ihrer persönlichen Situation. Sie können später Probleme oder Streit verursachen. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Vertrag rechtlich korrekt ist, lassen Sie sich am besten von Ihrem Notar beraten. Ihr Notar erklärt Ihnen genau, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll und wirksam sind.
Vereine
Ein Verein ist eine Organisationsform für mehrere Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen wollen, z. B.:
- Sport
- Kultur
- Soziales
- Bildung
Wenn Ihre Gruppe regelmäßig tätig ist, Mitgliedsbeiträge erhebt, Verträge abschließt oder Spenden annimmt, sollten Sie rechtlich alles korrekt regeln.
Vorteile eines eingetragenen Vereins (e. V.):
- Der Verein kann im eigenen Namen handeln.
- Haftung erfolgt nur mit dem Vereinsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen.
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Verein gemeinnützig sein
– das bringt steuerliche Vorteile.
Ihr Notar begleitet Sie von Anfang an:
- von der Idee bis zur Eintragung im Vereinsregister,
- bei der Satzungsgestaltung,
- bei Haftungsfragen und allen rechtlichen Anforderungen.
So wird Ihre Vereinsgründung klar, sicher und rechtsgültig.
Die Bundesnotarkammer bietet eine Webseite speziell für Vereine:
- Hier gibt es Antworten auf alle Fragen zur Vereinsgründung.
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie man rechtssicher gründet.
Ein Express-Baukasten hilft bei der Gestaltung der Satzung.
Vererben und Verschenken
Vererben und Verschenken
Viele Menschen möchten ihr Vermögen gut verwalten. Sie wollen es erhalten oder vermehren, solange sie leben.
Nur wenige Menschen denken daran, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passiert.
Oft gibt es keine klare Regelung. Dann weiß die Familie nicht genau, wer was bekommen soll. Wenn es keine Regelung gibt, kann es zu Problemen kommen:
- Streit in der Familie,
- lange und teure Gerichtsverfahren,
- und manchmal geht dabei ein Teil des Vermögens verloren.
Ein Notar kann dabei helfen, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. So bleibt das Vermögen in guten Händen und die Familie weiß genau, was zu tun ist.
Die gesetzliche Erbfolge
Wenn ein Mensch stirbt, geht sein Vermögen an andere Menschen über. Diese Menschen heißen Erben. Sie können selbst bestimmen, wer Ihre Erben sein sollen. Das geht zum Beispiel mit einem Testament oder Erbvertrag.
Wenn Sie das nicht tun, bestimmt das Gesetz, wer Ihre Erben sind. Das nennt man gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge:
Das Gesetz schaut, wie nah verwandt jemand mit dem Verstorbenen ist. Je näher die Verwandtschaft, desto höher ist das Erbrecht.
Erben erster Ordnung:
- Das sind die Kinder der verstorbenen Person.
- Wenn ein Kind nicht mehr lebt oder das Erbe ablehnt, erben dessen Kinder, also die Enkelkinder.
- Beispiel:
Wenn der Sohn gestorben ist, bekommen die Enkelkinder seinen Anteil.
Erben zweiter Ordnung:
Wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind, erben die Eltern der verstorbenen Person. Wenn auch diese nicht mehr leben, erben deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen.
Weitere Ordnungen
Wenn es keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung gibt, kommen Großeltern oder Urgroßeltern an die Reihe. Auch sie können Ersatz-Erben haben, zum Beispiel Tanten, Onkel oder Cousinen.
Der Ehepartner oder Lebenspartner:
Auch der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Wie viel der Partner bekommt, hängt davon ab:
- in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde (z. B. Zugewinngemeinschaft),
- und welche Verwandten noch leben.
Wenn zum Beispiel noch Kinder, Eltern oder Geschwister leben, muss sich der Partner das Erbe mit ihnen teilen. Das bedeutet:
Der überlebende Partner bekommt nicht alles und kann über das geerbte Vermögen nicht allein entscheiden.
Wenn die Kinder noch minderjährig sind, muss oft sogar ein Gericht zustimmen, bevor etwas verkauft oder verändert werden darf.
Wenn Sie nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft haben,
hat Ihr Partner kein gesetzliches Erbrecht. Egal, wie lange Sie zusammengelebt haben –ohne Ehe oder Lebenspartnerschaft erhält Ihr Partner keinen Anteil an Ihrem Vermögen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner etwas erbt, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag machen.
Gestalten mit Testament und Erbvertrag
Wenn Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht gefällt, können Sie abweichen. Das geht mit:
- einem Testament, oder
- einem Erbvertrag.
So können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod bekommen soll.
Wichtig: Ihre nächsten Verwandten haben ein Pflichtteilsrecht.
Das bedeutet: Sie bekommen mindestens einen Teil Ihres Erbes, auch wenn Sie es anders bestimmen möchten.
Bei der Erstellung eines Testaments können Fehler passieren, z. B.:
- unklare Formulierungen,
- das gewünschte Ziel wird nicht genau erreicht.
Der Notar kann helfen:
- Er prüft, welche Regelungen für Ihre Situation sinnvoll sind.
- Er schreibt Ihren letzten Willen rechtssicher auf.
- Das Beratungsgespräch und der Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten – es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Vorteile eines notariellen Testaments:
Wenn Sie Ihr Testament beurkunden lassen, haben Sie mehrere Vorteile:
- Ihr letzter Wille wird genau umgesetzt.
- Die Erben haben weniger Aufwand bei der Abwicklung.
- In der Regel wird kein Erbschein benötigt. Das spart Zeit. Und es spart Geld, weil der Erbschein sonst hohe Kosten verursachen kann.
Übertragung zu Lebzeiten:
Manchmal kann es sinnvoll sein, einige Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten weiterzugeben. Das nennt man vorweggenommene Erbfolge. Beispiele:
- Unternehmensnachfolge – z. B. das eigene Unternehmen an die Kinder weitergeben.
- Grundbesitz – z. B. Häuser oder Grundstücke auf die nächste Generation übertragen.
Wenn Vermögenswerte frühzeitig übertragen werden, können Sie:
- Steuerliche Freibeträge optimal nutzen,
- unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche Dritter verringern.
Ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll ist, muss gut überlegt werden. Es gibt Vorteile, aber auch Nachteile. Deshalb ist eine rechtliche Beratung durch einen Notar wichtig.
Absicherung des Übergebers:
Wenn Sie Vermögen übertragen, können Sie sich absichern, damit Sie weiterhin Rechte an dem Vermögen haben. Beispiele für Rechte:
- Nießbrauch – Sie dürfen die Vermögenswerte weiterhin nutzen oder die Erträge erhalten.
- Wohnungsrecht – Sie dürfen in einer Immobilie weiterhin wohnen.
Kosten:
Notare verlangen für ihre Arbeit Gebühren. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt.
Das heißt: Alle Notare berechnen gleich viel. Die Höhe der Gebühr hängt nur vom Wert des Geschäfts ab. Das nennt man soziales Gebührensystem.
Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag beim Notar beurkunden lassen, ist bei der Gebühr für die Beurkundung bereits inklusive:
- Beratung durch den Notar,
- Erstellung des Entwurfs.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel es ungefähr kostet, können Sie den Notar direkt fragen. Der Notar erklärt Ihnen alles genau.
Rechtsfalle Mustervertrag:
Das Internet ist heute die wichtigste Informationsquelle für viele Lebensbereiche. Menschen suchen dort Antworten auf fast alle Fragen. Viele vertrauen auf das, was sie online finden. Im Internet gibt es viele fertige Formulare und Musterverträge. Diese können praktisch sein, aber oft nicht auf Ihre persönliche Situation passend. Sie können Rechtsfehler enthalten oder nicht gültig sein.
Vorsorge
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder Mensch möchte über sein eigenes Vermögen und Leben selbst bestimmen. Dazu gehört auch, dass man nach seinem Tod über das Erbe entscheidet – durch Testament oder Erbvertrag. Aber was ist, wenn man noch lebt, aber nicht mehr selbst entscheiden kann?
Zum Beispiel nach:
- einem Unfall,
- einer Krankheit,
- oder im Alter, wenn man Hilfe braucht.
Fragen, die dann wichtig sind:
- Wer bestimmt über die medizinische Behandlung oder Pflege?
- Wer verwaltet das Geld und Vermögen?
- Wer erledigt Bankgeschäfte und trifft Entscheidungen, wie man es selbst tun würde?
Sie können selbst regeln, wer diese Entscheidungen trifft. Dafür gibt es:
- die Vorsorgevollmacht,
- die Betreuungsverfügung,
- und die Patientenverfügung.
Damit behalten Sie Ihr Leben auch in schwierigen Situationen in der Hand. Man spricht dabei auch vom „vorletzten Willen“ – also Ihrem Willen vor dem letzten Willen (Testament).
Vorsorgevollmacht
Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden oder Ihre Angelegenheiten regeln können,
setzt das Gericht normalerweise einen Betreuer ein. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das verhindern. Sie bestimmen selbst eine Person Ihres Vertrauens. Diese Person darf an Ihrer Stelle handeln –ohne Gericht, aber nur nach Ihren Wünschen und Anweisungen.
Sie allein legen fest, welche Aufgaben und Rechte die bevollmächtigte Person bekommt. Die Vollmacht kann zum Beispiel nur für Geld- und Vermögensangelegenheiten gelten oder zusätzlich für persönliche und medizinische Entscheidungen. Sie können auch bestimmen, dass Entscheidungen nur gemeinsam mit einer anderen Person getroffen werden dürfen.
Die bevollmächtigte Person kann – je nach Ihrem Wunsch –:
- Verträge abschließen,
- Vermögen verwalten,
- Bankgeschäfte erledigen,
- Post annehmen und öffnen,
- im Krankheitsfall umfassende Auskunft von den Ärzten verlangen,
- über Behandlungen und Untersuchungen entscheiden,
- über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden,
- über eine Organspende entscheiden.
Der Bevollmächtigte darf erst handeln, wenn er eine offizielle Ausfertigung der Vorsorgevollmacht von Ihnen bekommen hat. Den richtigen Zeitpunkt bestimmen allein Sie.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist besonders sicher:
- Sie wird überall anerkannt – auch beim Grundbuchamt und bei Banken.
- Der Notar prüft Ihre Identität und Geschäftsfähigkeit.
- Die Vollmacht ist fälschungssicher.
- Die rechtliche Beratung und der genaue Text sind im Preis enthalten.
- In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Verbraucherdarlehen – ist die notarielle Form sogar Pflicht.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben und nicht mehr selbst entscheiden können, muss das Gericht eine Betreuung anordnen. Das bedeutet:
- Das Gericht bestimmt eine Betreuerin oder einen Betreuer.
- Diese Person wird vom Gericht ausgewählt, auch wenn Sie sie nicht kennen.
Wenn Sie lieber selbst mitbestimmen möchten, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Damit können Sie festlegen:
- Wer Ihr Betreuer werden soll (z. B. ein Angehöriger oder eine vertraute Person),
- Wie die Betreuung ablaufen soll, also welche Wünsche Sie haben.
Das Gericht prüft Ihren Vorschlag. Wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, wird die von Ihnen genannte Person als Betreuer eingesetzt.
Ein wichtiger Unterschied zur Vorsorgevollmacht:
- Bei der Betreuungsverfügung bleibt das Gericht beteiligt.
- Das Gericht überwacht den Betreuer,
damit Ihre Betreuung in Ihrem Wohl erfolgt.
Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört auch, dass Sie selbst entscheiden, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten – auch dann, wenn Sie es nicht mehr selbst sagen können. Das kann passieren, zum Beispiel:
- nach einem Unfall,
- bei schwerer Krankheit,
- oder im hohen Alter.
Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen,
- ob und wie Sie ärztlich behandelt werden möchten,
- und welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
So behalten Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht auch in schwierigen Situationen. Ihre Patientenverfügung gilt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden oder sprechen können. Dann müssen sich Ärztinnen und Ärzte sowie Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer
an Ihre schriftlichen Wünsche halten.
Wichtige Punkte zur Patientenverfügung:
- Sie ist verbindlich für Ärztinnen, Ärzte und Bevollmächtigte.
- Sie betrifft nur medizinische Entscheidungen, nicht finanzielle Angelegenheiten (das regelt die Vorsorgevollmacht).
- Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, entscheidet das Gericht im Sinne Ihres festgelegten Willens.
Eine Kombination, die Sinn macht
Wenn Sie für die Zukunft vorsorgen möchten, sollten Sie wissen:
- Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung.
- Eine Patientenverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Beide Regelungen sind wichtig – aber sie haben unterschiedliche Aufgaben.
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie:
Wer darf für Sie entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person kann für Sie handeln, z. B.:
- bei Geld- oder Vermögensfragen,
- bei rechtlichen oder persönlichen Entscheidungen,
- und in alltäglichen Angelegenheiten.
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest,
- wie Sie medizinisch behandelt werden möchten,
- und welche Behandlungen Sie nicht wünschen, wenn Sie nicht mehr selbst sprechen oder entscheiden können.
Wenn Sie beides kombinieren,
- kann Ihre bevollmächtigte Person nach Ihrem Willen handeln,
- und ist rechtlich befugt, Ihre Wünsche gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Behörden durchzusetzen.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille wirklich Vorrang hat –in allen Bereichen Ihres Lebens.
Rechtsfalle Mustervertrag
Das Internet ist heute für viele Menschen die wichtigste Informationsquelle. Fast jeder sucht dort Antworten und Ratschläge, wenn er eine wichtige Entscheidung treffen will. Im Internet gibt es auch viele Formulare.
Solche Vorlagen können unvollständig sein und passen nicht immer zu Ihrer persönlichen Situation. Sie können später Probleme oder Streit verursachen. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Vorsorgeverfügung rechtlich korrekt ist, lassen Sie sich am besten von Ihrem Notar beraten. Ihr Notar erklärt Ihnen genau, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll und wirksam sind.
Ehe und Familie
Ehe und Partnerschaft
Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, zeigen Sie:
Wir möchten gemeinsam unsere Zukunft gestalten.
Wie diese Lebensgemeinschaft aussieht, können Sie selbst entscheiden:
- Sie können ohne Trauschein zusammenleben (das heißt: nicht verheiratet),
- oder Sie können heiraten.
Beides ist möglich. Aber: In jedem Fall gibt es wichtige Fragen, die Sie klären sollten:
- Was passiert mit dem bisherigen Vermögen beider Partner?
- Wie soll neues Vermögen (z. B. eine gemeinsame Wohnung oder ein Haus) gekauft oder bezahlt werden?
- Wer bezahlt welche Kosten und welche Steuern entstehen?
- Wer haftet für Schulden – und wie kann man Risiken vermeiden?
- Welche Rechte und Pflichten gibt es bei gemeinsamen Kindern?
- Was passiert bei einer Trennung?
- Wer darf Entscheidungen treffen, wenn einer krank wird und nicht mehr selbst handeln kann?
- Wer erbt im Todesfall und ist der Partner dann finanziell abgesichert?
Warum Beratung wichtig ist:
Jedes Paar ist anders. Die Antworten auf diese Fragen hängen von der eigenen Lebenssituation ab und davon, wie Sie Ihre Zukunft gemeinsam gestalten möchten. Darum ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren:
- Passen diese Regeln zu Ihrer Situation?
- Oder möchten Sie eigene Vereinbarungen treffen?
Der Notar ist neutral und unabhängig.
Er kann Ihnen:
- erklären, welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- helfen, faire und ausgewogene Vereinbarungen zu treffen,
- und vermitteln, wenn die Interessen der Partner unterschiedlich sind.
So sorgt der Notar dafür, dass beide Seiten gerecht behandelt werden und alles rechtlich sicher geregelt ist.
Eheverträge
Wenn Sie heiraten, hat das rechtliche Folgen. Diese Regeln hat der Gesetzgeber festgelegt. Sie gelten während der Ehe und auch, wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt.
Wichtige Bereiche sind:
- das Vermögen der Ehepartner (Güterstand),
- der Unterhalt, also die finanzielle Unterstützung,
- die Versorgung im Alter.
Diese gesetzlichen Regeln können Sie an Ihre persönliche Situation anpassen. Zum Beispiel, wenn Sie andere Vorstellungen über Geld, Eigentum oder Versorgung haben.
Damit beide Partner fair behandelt werden und alles rechtlich sicher ist, müssen solche Vereinbarungen in einem Ehevertrag stehen.
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen den Ehepartnern. Er kann vor der Hochzeit oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Im Ehevertrag können Sie zum Beispiel regeln:
- wem welches Vermögen gehört,
- wer im Fall einer Trennung wie viel bekommt,
- was im Alter oder bei Krankheit gelten soll.
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Das bedeutet: Ein Notar erklärt Ihnen den Vertrag, stellt sicher, dass Sie alles verstehen und achtet darauf, dass der Vertrag fair und ausgewogen ist.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Manchmal funktioniert die gemeinsame Zukunft mit dem Ehepartner nicht mehr. Das ist für beide Seiten emotional schwer. Außerdem entstehen viele rechtliche und finanzielle Fragen. Zum Beispiel:
- Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus?
- Wie wird das gemeinsame Geld oder Vermögen aufgeteilt?
- Wer kümmert sich um die Kinder und wie wird der Unterhalt geregelt?
Wenn es den Partnern gelingt, sich einvernehmlich zu einigen, also ohne Streit und gemeinsam, hat das viele Vorteile:
- Es vermeidet lange und belastende Konflikte.
- Das Scheidungsverfahren geht schneller.
- Es ist günstiger als ein Streit vor Gericht.
- Beide Partner können die Lösung besser akzeptieren, weil sie sie gemeinsam beschlossen haben.
Der Notar ist neutral – er steht nicht auf der Seite eines Partners. Er hilft beiden dabei, faire und klare Lösungen zu finden. Der Notar kann alle wichtigen Punkte in einer notariell beurkundeten Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung festhalten. So sind Ihre Vereinbarungen rechtlich sicher und verbindlich.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Für verheiratete Paare gibt es viele gesetzliche Regeln. Diese betreffen das Zusammenleben, aber auch eine mögliche Trennung.
Diese Regeln gelten nicht automatisch für unverheiratete Paare.
Das kann manchmal zu ungerechten oder unklaren Ergebnissen führen, zum Beispiel:
- wenn die Partner schon lange zusammenleben,
- wenn sie gemeinsame Anschaffungen gemacht haben (z. B. ein Haus oder Auto),
- oder wenn sie gemeinsame Kinder haben.
Als Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten Sie überlegen, welche Regeln für Sie gelten sollen. Zum Beispiel:
- Wem gehört was?
- Wer bezahlt welche Kosten?
- Was passiert bei einer Trennung?
Diese Dinge können Sie in einem Partnerschaftsvertrag festhalten. So ist für beide Partner klar geregelt, was im Alltag und im Trennungsfall gilt.
Ein Notar kann Ihnen helfen, diesen Vertrag rechtlich sicher und fair zu gestalten.
Auch über den Todesfall sollten Sie nachdenken. Denn: Wenn Sie nicht verheiratet sind, haben Sie kein gesetzliches Erbrecht.
Das bedeutet: Ihr Partner erbt nichts automatisch, selbst wenn Sie viele Jahre zusammengelebt haben.
Darum ist es wichtig, durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorzusorgen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Partner nach Ihrem Tod abgesichert ist.